amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

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Postby Fiedler » 22.07.2010 11:07

hallo,
die Betr.Gen.des VLP Bitburg v. 12.Spt.2008 enthält in Punkt "2.5": Ultraleichtflugzeuge
Die Genehmigung wurde erteilt vom Luftamt Hahn.
Die Frage ist: ist die Genehmigung in diesem Punkt gesetzeskonform, mit anderen Worten, muss sich die Behörde an das LuftVG halten?
LuftVG § 1, Abs. 2: Luftfahrzeuge sind.....Nr. 10: Luftsportgeräte
Der Begriff: "Ultraleichtflugzeuge" existiert seit 1993(Änderung des LuftVG) nicht mehr in der deutschen Luftfahrtgesetzgebung!

Hintergrund: Ich habe seit Frühjahr einen "BANJO"
Dieser ist nach Auskunft des Luftamtes "Hahn" ein "Luftsportgerät" und Luftsportgeräte sind in Bitburg lt. Genehmigung nicht zugelassen!
Nun fliegen in Bit. seit 6 Jahren "UL´s, Fallschirmspringer, Trikes.

Ich brauche lt. LuA Hahan eine(kotenpflichtige) "Außenstart-Genehmigung", weil der Geschäftsführer VLP-Bit. darauf abhebt, der BANJO sei ein Luftsportgerät, bzw. ein Segelflugzeug(übrigens ist das auch die Ansicht LuA Hahn und des LVB Sobernheim)

BANJO= motorloses Luftsportgerät

mfG
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Re: amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

Postby Traumflug » 22.07.2010 11:58

amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

Darf ich mal einen Versuch der Übersetzung wagen?

"Ist die amtliche Betriebsgenehmigung des Verkehrslandeplatzes Bitburg gesetzeskonform?"

Natürlich muss sich das Luftamt an das Luftverkehrsgesetz halten und ebenso natürlich ist das Banjo (im Amtsdeutsch) ein Luftsportgerät. Was mich irritiert ist, dass da offensichtlich ein Unterschied gemacht wird, obwohl all die anderen (motorisierten) ULs ebenso Luftsportgeräte sind.
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Re: amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

Postby Fiedler » 22.07.2010 14:42

hallo,
lt. Luftamt Hahn(Rechtsabteilung) besteht der Unterschied darin, dass lt. Betr.Gen(AIP III VFR u. Homepage Bit) "UL" anscheinend nur "Motorgetriebene" (Luftsportgeräte) Ultraleichtflugzeuge sind.Dies ist die offiziell Auffassung von Hahn.
Nebenbei: F-Schlepp soll per Außenstarterlaubnis gehen(bis Oktober begrenzt), nicht jedoch "Autoschlepp"(drei km Startbahn). Der Geschäftsführer(neu, hat nach eig. Bekunden keine Ahnung von der operativen Fliegerei) will jetzt noch die Versicherungsbestätigung.
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Re: amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

Postby Traumflug » 24.07.2010 10:15

Fiedler wrote:F-Schlepp soll per Außenstarterlaubnis gehen


Dann mach das doch. Sicher sind ein paar Gebühren ärgerlich, doch "Neuland" zu betreten war noch nie eine Stärke von Behörden.

Behörden und auch Quasi-Behörden wie ein Flugplatzhalter haben immer Sorge etwas zu genehmigen von dem sie dann nicht mehr los kommen. Eine zeitlich befristete Lösung ist da ideal die Machbarkeit des Vorhabens zu demonstrieren. Dann sieht der Halter die neuen (zahlenden) Gäste, die Behörde bekommt keinen Stress und irgendwann ist die Neuausstellung der Erlaubnis einfach lästig und wird durch eine allgemeinen Genehmigung ersetzt. Der einzelne Beamte bekommt von den Gebühren ja keinen Anteil, er hat nur die Arbeit damit.

Sag mir Bescheid wann es los geht, dann schreibe ich ein Artikelchen für unsere News.
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Re: amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

Postby Fiedler » 25.07.2010 07:04

hallo,
hab´ich vorsorglich schon im Mai bei der Behörde beantragt. Es fehlte bisher das Einverständnis von Bit..Anfang Aug. konnte ich den Geschäftsführer "breitschlagen" mit einer befristeten Erlaubnis. Aber er mauert immer noch.
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PS bin in Utscheid per Autoschlepp(www.drehauf.de) geflogen. Leider hält auch dieser "Platzkommandant" das für zu gefährlich.
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Re: amtl.Betr.Gen.VLP Bit. Ges.Konf.?

Postby Fiedler » 25.07.2010 07:09

sorry
www.dreh-auf.de
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