hallo,
die Betr.Gen.des VLP Bitburg v. 12.Spt.2008 enthält in Punkt "2.5": Ultraleichtflugzeuge
Die Genehmigung wurde erteilt vom Luftamt Hahn.
Die Frage ist: ist die Genehmigung in diesem Punkt gesetzeskonform, mit anderen Worten, muss sich die Behörde an das LuftVG halten?
LuftVG § 1, Abs. 2: Luftfahrzeuge sind.....Nr. 10: Luftsportgeräte
Der Begriff: "Ultraleichtflugzeuge" existiert seit 1993(Änderung des LuftVG) nicht mehr in der deutschen Luftfahrtgesetzgebung!
Hintergrund: Ich habe seit Frühjahr einen "BANJO"
Dieser ist nach Auskunft des Luftamtes "Hahn" ein "Luftsportgerät" und Luftsportgeräte sind in Bitburg lt. Genehmigung nicht zugelassen!
Nun fliegen in Bit. seit 6 Jahren "UL´s, Fallschirmspringer, Trikes.
Ich brauche lt. LuA Hahan eine(kotenpflichtige) "Außenstart-Genehmigung", weil der Geschäftsführer VLP-Bit. darauf abhebt, der BANJO sei ein Luftsportgerät, bzw. ein Segelflugzeug(übrigens ist das auch die Ansicht LuA Hahn und des LVB Sobernheim)
BANJO= motorloses Luftsportgerät
mfG
Rudolf